Was ist die AWV-Meldepflicht?

AWV Meldepflicht bei AuslandsüberweisungenHäufig findet sich auf Kontoauszügen der Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten„, denn Auslandszahlungen, die einen Betrag von 12.500 € übersteigen, sind nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit § 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) meldepflichtig.

➤ Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung drohen Bußgelder bis 30.000 €! Beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise.

Wer ist zur Meldung bei der Bundesbank verpflichtet?

Die Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen gilt für natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Geldinstitute, Öffentliche Stellen) mit gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz (z. B. Firmensitz) in Deutschland.

Ausnahmen

  • Ausfuhrerlöse
  • Bezahlungen bei Wareneinfuhr
  • Aus- und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu 12 Monaten

Was muss gemeldet werden?

Sowohl ein- als auch ausgehende Zahlungen sind meldepflichtig. Zahlungen können sein:

  • Überweisungen aller Art
  • Barzahlungen
  • Lastschriften
  • Schecks
  • Aufrechnungen & Verrechnungen

Hinweis: Die Meldepflicht gilt auch, wenn Geld auf das eigene Konto in einem anderen Land überwiesen wird.

Meldefrist beachten!

Tipps für AuslandsüberweisungenDie Meldung muss bis zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung oder Leistung folgenden Monats auf elektronischen Weg erfolgen. Vor der ersten Meldung muss von Unternehmen jedoch eine Meldenummer beantragt werden.

Privatpersonen können die Meldung auch telefonisch über die Hotline der Bundesbank (0800 / 1234 111) oder per E-Mail an szawstat-private@bundesbank.de vornehmen. Anrufe aus dem Ausland nimmt die Bundesbank von Privatpersonen unter der Telefonnummer +49 6131 377 4790 entgegen.

Hilfreiche Ressourcen:

Diese Seite empfehlen:
[wd_hustle id="Embded" type="embedded"]

2 Gedanken zu „Was ist die AWV-Meldepflicht?“

Schreibe einen Kommentar